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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eismanufaktur Lieblingseis

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Eismanufaktur Lieblingseis und deren Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1
Alle Angebote der Eismanufaktur Lieblingseis sind freibleibend und unverbindlich.

2.2
Der Auftrag eines Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Die Eismanufaktur Lieblingseis ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Auftrags anzunehmen.

2.3
Die Annahme des Auftrages kann mündlich, schriftlich, telefonisch, über Social Media oder per E-Mail erfolgen oder durch die Erbringung der Leistung an den Kunden.

2.4
Mit Bestätigung des Auftrages der Eismanufaktur Lieblingseis erklärt der Kunde sein uneingeschränktes Einverständnis mit der Auftragsbestätigung. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungen.

2.5
Die Eismanufaktur Lieblingseis ist berechtigt, den Auftrag des Kunden durch Dritte erfüllen zu lassen. Eine Zustimmung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.

2.6 Nach Auftragsbestätigung durch die Eismanufaktur Lieblingseis sind die vom Kunden gewünschten Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung (z.B. E-Mail, Social Media) zwischen den Parteien möglich.

§ 3 Preise und Zahlung

3.1 Die Auftragsbestätigung der Eismanufaktur Lieblingseis enthält einen vorkalkulierten Gesamtpreis. Der Preis gilt für den in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungsumfang. Erhöht sich nach Vertragsschluss der tatsächliche Le istungsumfang, so werden die im Vergleich zur Auftragsbestätigung zusätzlichenLeistungen nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste in Rechnung gestellt.

3.2
Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs. Sie versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der endabgerechnete Betrag ist sofort mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Zahlbar ist der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Zahlt der Kunde nicht innerhalb dieser Zahlungsfrist, gerät er mit dem ausstehenden Betrag in Verzug.

3.3
Zahlungen sind auf das von der Eismanufaktur Lieblingseis in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.

3.4
Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.5
Die Eismanufaktur Lieblingseis ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Mahn-Gebühren und bankübliche Verzugszinsen zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Eismanufaktur Lieblingseis nach Fristsetzung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen. Für die Höhe des Schadenersatzes gilt die Regelung unter §8 dieser Bedingungen.

§ 4 Preisanpassung

4.1
Steigen nach Vertragsschluss (Zugang der Auftragsbestätigung) die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Löhne für benötigtes Personal im Vergleich zu den der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Preisen und beträgt der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn mehr als zwei Monate, so ist die Eismanufaktur Lieblingseis berechtigt, dem Kunden die sich aus den Preissteigerungen ergebenden Mehrkosten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.

4.2
Ein den Maßstäben des § 4.1 entsprechendes Preisanpassungsrecht steht der Eismanufaktur Lieblingseis auch dann zu, wenn zwar zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn weniger als zwei Monate liegen, aber die vertragsgemäße Leistung aus Gründen, die ausschließlich der Kunde zu vertreten hat, tatsächlich erst nach Ablauf der Zweimonatsfrist erfolgen kann.

§ 5 Ausführung der Leistungen

5.1
Evtl. erforderliche behördliche Genehmigungen, Parkausweise oder die mit der Veranstaltung anfallenden Versicherungen sind vom Kunden zu beschaffen.

5.2
Für den Chevy/Eiswagen muss am Standplatz ein 220 Volt Stromanschluss funktionsbereit zur Verfügung gestellt werden, evtl. Anschlusskosten sowie die Kosten für den Verbrauch gehen zu Lasten des Veranstalters. Zudem haftet der Veranstalter/Kunde für evtl. Schäden am Chevy bzw. der Auftischvitrine.

5.3
Verzögerungen oder Ausfall durch höhere Gewalt (z.B. Gewitter, Sturm, Hagel, Starkregen, Stromausfall etc.) oder besonderen Ereignissen (Krieg, Terror, Streik, Epidemien, Quarantäne, behördliche Anordnungen etc.), zudem Verkehrsbeeinträchtigungen, Unfall, Ausfall Personal oder Defekte am Chevy/Eiswagen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. In diesem Fall besteht keine Schadenersatzpflicht für den Auftragnehmer.

5.4
Das Angebot kann saisonal bedingten Veränderungen unterworfen sein. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht vorhanden sein, behalten wir uns einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1
Nach Überlassung des Speiseeises oder der entsprechenden Lebensmittel durch die Eismanufaktur Lieblingseis an den Kunden übernimmt die Eismanufaktur Lieblingseis keine weitere Gewähr auf die Beschaffenheit und Qualität der ausgehändigten Ware/Lebensmittel. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Übernimmt der Kunde die Speisen (z.B. Einhaltung der Kühlkette) der Eismanufaktur Lieblingseis, ist die Haftung der Eismanufaktur Lieblingseis ausgeschlossen.

6.2
Nicht verzehrtes Speiseeis und Lebensmittel, welche von der Eismanufaktur Lieblingseis als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung nicht überlassen. Außer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und in beiderseitigem Einvernehmen. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsansprüche bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.

6.3
Zwingendes Produkthaftungsrecht bleibt von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt.

§ 7 Rückgabe nicht verbrauchbarer Gegenstände

Die von der Eismanufaktur Lieblingseis dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchbaren Gegenstände (z.B. Gläser, Sonnenschirme, Tische, Tortenuntersetzer, Kühlboxen, Eislöffel und -becher, Eisportionierer etc.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an die Eismanufaktur Lieblingseis zurückzugeben. Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.

§ 8 Stornobedingungen

Der Kunde kann bis zur Erbringung der Leistungen den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde – egal aus welchem Grund - so ist die Eismanufaktur Lieblingseis berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; danach stehen der Eismanufaktur Lieblingseis folgende Prozentsätze der vereinbarten Vergütung (inkl. Servicepauschale, Mindestabnahmemenge etc.) zu:

Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung: 40 %
-
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung: 70 %
-
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 85 %
-
Kündigt der Kunde den Vertrag weniger als 3 Tage vor der Veranstaltung: 95 %

§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

9.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.

9.2
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Eismanufaktur Biberach. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht, soweit gesetzlich zulässig und keine entgegenstehende Vereinbarung besteht.

9.3
Wir lehnen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ab.

Stand: 1. Dezember 2022

LIEBLINGSEIS EISMANUFAKTUR
Waldseer Straße 21
88400 Biberach
Telefon 0176 21114947
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